AGB
Folgende AGB gelten für alle Kunden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – PRIVATKUNDEN (B2C)
Geschenkt Fahrzeugpflege
Inhaber: Kilian Schenk
Handelsweg 10
06526 Sangerhausen
E-Mail: kontakt@geschenkt-fahrzeugpflege.de
Website: www.geschenkt-fahrzeugpflege.de
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Geschenkt Fahrzeugpflege und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Sämtliche Leistungen werden als Werkvertrag gemäß § 631 BGB erbracht.
(2) Geschuldet wird ausschließlich die vereinbarte Werkleistung. Die Herstellung eines Neuzustandes des Fahrzeugs wird ausdrücklich nicht geschuldet.
(3) Eine Fahrzeugaufbereitung dient der optischen und pflegenden Verbesserung des Fahrzeugs. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine Wertsteigerung des Fahrzeugs wird nicht geschuldet.
§3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem gebuchten Aufbereitungspaket und etwaigen Zusatzleistungen.
(2) Eine vollständige Beseitigung sämtlicher Kratzer, Gebrauchsspuren, Verfärbungen oder sonstiger Schäden kann nicht garantiert werden.
(3) Alters- und nutzungsbedingte Abnutzungen, Materialermüdungen, Vorschäden oder unsachgemäß ausgeführte Vorreparaturen stellen keinen Mangel der Werkleistung dar.
§4 Fahrzeugzustand und Dokumentation
(1) Der Zustand des Fahrzeugs wird vor und nach der Leistungserbringung fotografisch und schriftlich dokumentiert.
(2) Die Dokumentation dient der Beweissicherung und wird für bis zu zehn Jahre aufbewahrt.
(3) Dokumentierte oder erkennbare Vorschäden gelten als bereits vorhanden und begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
§5 Hinweise zu empfindlichen Bauteilen und Vorschäden
(1) Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, technische Defekte oder empfindliche Bauteile zu informieren.
(2) Trotz größter Sorgfalt können bei älteren Fahrzeugen oder vorgeschädigten Bauteilen Schäden an bereits beschädigten Lackflächen, Folierungen, Zierleisten, Displays, Schaltern, Sensoren oder elektronischen Bauteilen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Für Schäden, die auf nicht fachgerecht ausgeführte Vorreparaturen, Materialermüdung oder bereits vorhandene Vorschäden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
§6 Keramikversiegelungen und Schutzleistungen
(1) Keramik- und Lackschutzbeschichtungen stellen keine Garantie dar.
(2) Angaben zur Haltbarkeit stellen Erfahrungswerte dar und hängen insbesondere von Nutzung, Pflege, Fahrleistung, Witterung und äußeren Einflüssen ab.
(3) Eine unsachgemäße Pflege, insbesondere die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder ungeeigneter Waschanlagen, kann die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen.
§7 Terminreservierung, Anzahlung und Stornierung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 50,00 €, zu verlangen.
(2) Die Terminreservierung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich.
(3) Erfolgt die Terminabsage weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 10 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
(4) Erfolgt die Terminabsage weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
(5) Erscheint der Kunde ohne vorherige Terminabsage nicht zum vereinbarten Termin oder erfolgt die Absage erst am vereinbarten Leistungstag, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
(6) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornierungspauschale angerechnet.
(7) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt mit Übergabe des Fahrzeugs.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.
(3) Unterbleibt eine Anzeige offensichtlicher Mängel, gelten diese als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
§9 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Vergütung ist sofort nach Fertigstellung und spätestens bei Fahrzeugabholung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
§10 Nichtabholung und Standgebühren
(1) Der Kunde wird nach Fertigstellung über die Abholbereitschaft informiert.
(2) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung abgeholt, wird eine Standgebühr von 15,00 € pro angefangenen Kalendertag erhoben.
§11 Wertgegenstände im Fahrzeug
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug befindliche Bargeldbeträge, Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.
§12 Hol- und Bringservice
(1) Ein Hol- und Bringservice erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden.
(2) Für während der Überführung entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
§13 Fremdleistungen
(1) Werden Leistungen durch externe Partner erbracht, handelt es sich um Fremdleistungen.
(2) Für die Leistungserbringung des jeweiligen Partners haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer.
§14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§15 Bildmaterial und Datenschutz
(1) Foto- und Zustandsdokumentationen erfolgen unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.
(2) Anonymisierte Fahrzeugbilder ohne Personen- oder Kennzeichenbezug dürfen für Werbezwecke, insbesondere auf der Website und in sozialen Medien, verwendet werden.
(3) Soweit Kennzeichen oder andere personenbezogene Daten erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
§16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – GESCHÄFTSKUNDEN (B2B)
Geschenkt Fahrzeugpflege
Inhaber: Kilian Schenk
Handelsweg 10
06526 Sangerhausen
E-Mail: kontakt@geschenkt-fahrzeugpflege.de
Website: www.geschenkt-fahrzeugpflege.de
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Geschenkt Fahrzeugpflege und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Sämtliche Leistungen werden als Werkvertrag gemäß § 631 BGB erbracht.
(2) Geschuldet wird ausschließlich die vereinbarte Werkleistung. Die Herstellung eines Neuzustandes des Fahrzeugs wird ausdrücklich nicht geschuldet.
§3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie etwaige Zusatzvereinbarungen.
(2) Eine vollständige Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren, Kratzer oder Schäden wird nicht geschuldet.
(3) Alters- und nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen, Materialermüdungen sowie Vorschäden stellen keinen Mangel der Werkleistung dar.
§4 Fahrzeugzustand und Dokumentation
(1) Der Fahrzeugzustand wird vor und nach der Leistungserbringung digital dokumentiert.
(2) Die Dokumentation dient der Beweissicherung und wird bis zu zehn Jahre aufbewahrt.
(3) Dokumentierte oder erkennbare Vorschäden gelten als bereits vorhanden und begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
§5 Hinweise zu Vorschäden und empfindlichen Bauteilen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Folierungen, technische Defekte oder sonstige Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
(2) Für Schäden, die auf nicht fachgerecht ausgeführte Vorreparaturen, Materialermüdung, Korrosion, Vorschäden oder bereits beschädigte Bauteile zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
§6 Schutzbeschichtungen
(1) Schutzbeschichtungen und Keramikversiegelungen stellen keine Garantie dar.
(2) Angaben zu Standzeiten und Haltbarkeit beruhen auf Erfahrungswerten und hängen maßgeblich von Nutzung, Pflege und Umwelteinflüssen ab.
§7 Terminreservierung, Anzahlung und Stornierung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(2) Die Terminreservierung wird erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich.
(3) Erfolgt die Terminabsage weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 10 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
(4) Erfolgt die Terminabsage weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
(5) Erscheint der Auftraggeber ohne vorherige Terminabsage nicht zum vereinbarten Termin oder erfolgt die Absage erst am vereinbarten Leistungstag, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
(6) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornierungspauschale angerechnet.
(7) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt mit Übergabe des Fahrzeugs.
(2) Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe keine schriftliche Anzeige wesentlicher Mängel, gilt die Werkleistung als abgenommen.
§9 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ist mit Fertigstellung und spätestens bei Fahrzeugabholung ohne Abzug fällig.
(2) Ein Zahlungsziel wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eingeräumt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
§10 Nichtabholung und Standgebühren
(1) Der Auftraggeber wird nach Fertigstellung über die Abholbereitschaft informiert.
(2) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung abgeholt, wird eine Standgebühr in Höhe von 15,00 € netto pro angefangenen Kalendertag erhoben.
§11 Wertgegenstände
Für im Fahrzeug befindliche Bargeldbeträge, Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.
§12 Hol- und Bringservice
Ein Hol- und Bringservice erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Auftraggebers. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§13 Fremdleistungen
Werden Leistungen durch externe Partner erbracht, haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Leistungen.
§14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§15 Bildmaterial und Datenschutz
(1) Foto- und Zustandsdokumentationen dienen der Beweissicherung und werden bis zu zehn Jahre aufbewahrt.
(2) Anonymisierte Fahrzeugbilder dürfen für Werbezwecke, insbesondere auf der Website und in sozialen Medien, verwendet werden.
(3) Soweit Kennzeichen oder andere personenbezogene Daten erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich mit Zustimmung des Auftraggebers.
§16 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Sangerhausen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
