AGB
Folgende AGB gelten für alle Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Privatkunden (B2C)
für Geschenkt Fahrzeugpflege
Inhaber: Kilian Schenk
Handelsweg 10, 06526 Sangerhausen
E-Mail: kontakt@geschenkt-fahrzeugpflege.de
Website: www.geschenkt-fahrzeugpflege.de
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Geschenkt Fahrzeugpflege und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
§2 Vertragsart
(1) Sämtliche Leistungen werden als Werkvertrag gemäß § 631 BGB erbracht.
(2) Geschuldet ist ausschließlich die vereinbarte Werkleistung, nicht die Herstellung eines Neuzustands.
§3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Aufbereitungspaket sowie individuell vereinbarten Zusatzleistungen.
(2) Eine optische Verbesserung stellt keinen Anspruch auf vollständige Schadensbeseitigung dar.
(3) Vorschäden, Nachlackierungen, alters- oder nutzungsbedingter Verschleiß stellen keinen Mangel dar.
§4 Fahrzeugzustand und Dokumentation
(1) Der Fahrzeugzustand wird vor und nach der Aufbereitung digital dokumentiert (Foto- und Zustandsdokumentation).
(2) Die Dokumentation dient der Beweissicherung und wird für bis zu 10 Jahre aufbewahrt.
(3) Bereits vorhandene oder dokumentierte Schäden gelten als akzeptiert.
§5 Keramikversiegelungen und Schutzleistungen
(1) Keramik- und Schutzbeschichtungen stellen keine Garantie dar.
(2) Haltbarkeit und Wirkung hängen von Nutzung, Pflege, Fahrleistung und äußeren Einflüssen ab.
(3) Bei unsachgemäßer Pflege, insbesondere durch Waschanlagen oder aggressive Reinigungsmittel, erlischt jeder Anspruch.
§6 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.
(3) Später angezeigte, offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen.
§7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise.
(2) Die Zahlung ist sofort bei Abholung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
§8 Nichtabholung und Standgebühren
(1) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 48 Stunden nach Fertigstellung abgeholt, wird eine Standgebühr erhoben.
(2) Die Standgebühr beträgt 15 € pro angefangenen Kalendertag.
§9 Terminabsagen
(1) Bei Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
(2) Die Höhe richtet sich nach dem geplanten Leistungsumfang.
§10 Hol- und Bringservice
(1) Ein Hol- und Bringservice erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden.
(2) Die Haftung während der Überführung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§11 Fremdleistungen
(1) Werden Leistungen durch externe Partner erbracht, handelt es sich um Fremdleistungen.
(2) Für diese Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer.
§12 Haftung
(1) Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Keine Haftung besteht für Vorschäden, Materialermüdung, unsachgemäße Nutzung oder Pflege nach Übergabe.
§13 Bildmaterial und Datenschutz
(1) Foto- und Zustandsdokumentationen erfolgen DSGVO-konform.
(2) Anonymisierte Fahrzeugbilder ohne Personen- oder Kennzeichenbezug dürfen für Website und Social Media verwendet werden.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Geschäftskunden (B2B)
für Geschenkt Fahrzeugpflege
Inhaber: Kilian Schenk
Handelsweg 10, 06526 Sangerhausen
E-Mail: kontakt@geschenkt-fahrzeugpflege.de
Website: www.geschenkt-fahrzeugpflege.de
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§2 Vertragsart
Alle Leistungen erfolgen als Werkvertrag gemäß § 631 BGB.
§3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung.
(2) Ein Neuzustand wird ausdrücklich nicht geschuldet.
§4 Fahrzeugzustand und Dokumentation
(1) Der Fahrzeugzustand wird digital dokumentiert.
(2) Dokumentierte oder erkennbare Vorschäden gelten als akzeptiert.
§5 Schutzbeschichtungen
(1) Schutzbeschichtungen stellen keine Garantie dar.
(2) Nutzung, Pflege und Weitergabe liegen vollständig im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
§6 Abnahmefiktion
(1) Die Abnahme erfolgt bei Übergabe.
(2) Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen.
§7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Zahlung ist sofort bei Abholung fällig.
(2) Ein Zahlungsziel wird nicht eingeräumt.
§8 Nichtabholung und Standgebühren
(1) Ab 48 Stunden nach Fertigstellung wird eine Standgebühr erhoben.
(2) Diese beträgt 15 € pro angefangenen Kalendertag.
§9 Terminabsagen
Kurzfristige Terminabsagen können vollständig in Rechnung gestellt werden.
§10 Hol- und Bringservice
Die Haftung während der Überführung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§11 Fremdleistungen
Für Leistungen externer Partner haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer.
§12 Haftung
(1) Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§13 Bildmaterial und Datenschutz
(1) Foto- und Zustandsdokumentationen dienen der Beweissicherung und werden bis zu 10 Jahre aufbewahrt.
(2) Anonymisierte Fahrzeugbilder dürfen zu Marketingzwecken verwendet werden.
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Sangerhausen.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
